Wichtiges zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Durch Feuer, Wasser, Sturm oder Überschwemmungen und Starkregen (sog. Elementarschäden) können leicht hohe finanzielle Aufwendungen auf Sie zukommen. Verbraucherschützer empfehlen deshalb Ihr Hab und Gut durch eine bedarfsgerechte und vor allem leistungsstarke Absicherung für Hausrat und Gebäude zu schützen. Aufgrund der zunehmenden Wetter-Kapriolen ist der Zusatz Elementarschaden für Überschwemmung und Starkregen sehr zu empfehlen.
Ausgezeichnete Tarife leisten hier auch zu 100% bei grober Fahrlässigkeit, verzichten bei Sturmschäden auf den Nachweis der sog. Mindestwindstärke 8 und bieten den wichtigen Zusatz Elementarschäden ohne eine übliche Selbstbeteiligung an.
Neben dem Beitrag achte ich hier besonders auf wichtige o.g. drei Leistungsmerkmale sowie eine gute Schadensregulierung!
Meine empfehlenswerten Anbieter für Wohngebäude, Hausrat und Glasversicherung sind: AXA/DBV, Concept IF, Gothaer, Grundeigentümer, Die Haftpflichtkasse, Interrisk, Janitos, Konzept & Marketing, Rhion und die VHV.
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Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Auch Bargeld und Wertsachen wie Münzen oder Schmuck sind innerhalb bestimmter Grenzen ebenfalls mitversichert.
Entschädigung wird geleistet, wenn die versicherten Sachen durch
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl oder Raub
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
zerstört oder beschädigt werden bzw. infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Die Entschädigung erfolgt zum Wiederbeschaffungswert, d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.
Darüberhinaus werden Im Versicherungsfall u.a. auch folgende Kosten übernommen:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Hotelkosten
- Einschluss der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
- Bedarfsgerechte Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht
- Fahrraddiebstahl rund um die Uhr
- ggf. Schutz für Elementarschäden
- Glasversicherung
Ein überschwemmter Keller nach starken Regenfällen kann praktisch jeden treffen. Daher sollte niemand auf den relativ günstigen Schutz der Elementarversicherung verzichten. Dazu zählen:
- Überschwemmungen durch Starkregen
- Überschwemmungen durch Ausuferung von Gewässern (Hochwasser)
- Rückstau (Abwasser drückt durch die Kanalisation zurück ins Gebäude)
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) dient der genauen Einschätzung von Überschwemmungsrisiken und ist in 4 Gefährdungsklassen ZÜRS 1-4 eingeteilt. Eine Elementarversicherung für ZÜRS-Zone 1-3 ist bei den meisten Versicherern problemlos möglich. Eine Absicherung für ZÜRS-Zone 4 ist i.d.R. nicht oder nur mit Sonderbedingungen möglich.
Ein Selbstbehalt bei Elementarschäden ist bei den meisten Versicherungen obligatorisch. Am Häufigsten wird in den Versicherungsbedingungen eine 10%- ige Selbstbeteiligung bis max. 5.000 € je Schadenfall vereinbart. Bei meiner Empfehlung Interrisk XXL ist eine Elementarversicherung ohne Selbstbeteiligung in der Hausrat und Wohngebäudeversicherung möglich.
Der Diebstahl von Fahrrädern gehört zu den häufigsten Schäden in der Hausratversicherung. Aufgrund dessen gibt es abhängig vom Wohnort große Preisunterschiede. Ein genauer Vergleich verschiedener Tarife kann hier bares Geld sparen. Die Entschädigung ist allerdings begrenzt, meist auf 1%-5% der Hausrat-Versicherungssumme. Für höherwertige Fahrräder, Rennräder oder Mountain-Bikes empfiehlt es sich eine spezielle
Fahrradversicherung abzuschließen.
Zahlt die Hausratversicherung bei Glasbruch? Die Hausratversicherung zahlt den entstandenen Schaden, wenn es sich um Mobiliarverglasung z. Bsp. einen Glastisch handelt und der Schaden durch eine versicherte Gefahr (Sturm oder Brand) entstanden ist. Die Gebäudeverglasung ist über die Wohngebäudeversicherung versichert, hier allerdings auch nur für die versicherten Gefahren wie Sturm, Hagel und Brand.
Einen umfassenden Schutz im Rahmen einer sog. Allgefahrendeckung bei Glasbruch, der auch Unachtsamkeit mit einschließt, bietet nur eine extra Glasversicherung. Versichert sind hierbei:
- Gebäudeverglasung
- Fenster, Türen, Balkone, Wintergärten, Veranden, Dächer
- Mobiliarverglasung - Schränke, Glastische, Vitrinen, Wand- und Schrankspiegel, Sichtfenster von Öfen etc.
- darüber hinaus sind versichert - Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfelder)
Die Wohngebäude sichert Ihr Haus gegen die folgenden Schäden ab:
- Feuer und Sachbeschädigungen (Feuer, Blitzschlag, Stromschäden, ggf. Marderbisse, böswillige Beschädigung,
- Einbruchsversuch und Diebstahl außen angebrachter Sachen)
- Leitungswasser (Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden, ggf. Rohrverstopfungen)
- Sturm (ggf. ohne Mindestwindstärke) und Hagel
- ggf. weitere Elementargefahren (z.B. Überschwemmung)
- für ein zerstörtes Gebäude den ortsüblichen Neubauwert
- für ein beschädigtes Gebäude die notwendigen Reparaturkosten
- für sonstige versicherte Sachen, die zerstört wurden oder abhanden kamen den Wiederbeschaffungspreis
- Ersatz des Mietausfalles für vermietete Wohnungen oder den Mietwert der selbst genutzten Wohnung, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde
- notwendige Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
- Einschluss der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
- Bedarfsgerechte Versicherungssumme und korrekte Wertermittlung
- Schutz für Ableitungs- und Zuleitungsrohre
- Graffitischäden
- Schutz für Nebengebäude und Garagen/Carports
- Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung
- ggf. Schutz für Elementarschäden
Bedingungsgemäß gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von 62 km/h (Windstärke 8) als Sturm, ab der alle Versicherer bei Sturmschäden leisten. Kritisch wird es, wenn laut Wetteramt die Windstärke 8 nicht erreicht wurde und es trotzdem zu einem Sturmschaden kam. Hier bieten einige leistungsstarke Versicherer ebenfalls Versicherungsschutz, ohne das eine Mindestwindstärke geprüft wird.
- für Immobilienbesitzer: Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
- für Bauherren: Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, beitragsfreie Feuerrohbauversicherung